Bauphysik - Schall- und Wärmeschutz
Wärmeschutz
- Nachweis nach DIN 4108 und EnEV
für Neubauten, Altbauten und Modernisierungsmaßnahmen - Nachweis für "Nichtwohngebäude" nach DIN 18599
- Ausstellung von Energieausweisen
- Energieberatung, Beratung zu Nachrüstverpflichtungen
- Beratung zu Fördermöglichkeiten der kfw-Bank
SCHALLSCHUTZ
- Nachweis des Schallschutzes nach DIN 4109
PRÜFUNG DER NACHWEISE BAUPHYSIK
- Prüfung der Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes, wenn diese nicht von einem Nachweisberechtigen erstellt wurden (nur NRW).
Qualifikationen
Dipl.-Ing. Roland Eisler
- Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
Dipl.-Ing. Bernd Stutzke
- Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
Dipl.-Ing. Ulrich Ponzel
- Nachweisberechtigter für Schallschutz und Wärmeschutz gem. §4 Abs.1 NBVO (Hessen)