Brandschutz

Brandschutzkonzepte

Leistungsbild Brandschutz

Beratung, Planung und Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes im Hochbau werden vom Ingenieurbüro Engels bereits seit 1996 durchgeführt. Der vorbeugende Brandschutz ist kein starres Korsett aus Vorschriften sondern definiert ein Sicherheitsniveau, dass auf verschiedene Arten erreicht werden kann. Je zeitiger die Einbeziehung eines Brandschutzingenieurs erfolgt, desto besser können individuelle und wirtschaftliche Brandschutzlösungen entwickelt werden.

Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?

Die Ausarbeitung „Schutzzielorientierter Brandschutzkonzepte“ wird für alle baulichen Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung gefordert:

  • Sonderbauten
  • Brandschutzkonzepte sollen von den staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt werden.
  • Die Prüfung der Brandschutzkonzepte erfolgt nicht mehr, wie bisher durch die staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes sondern durch die jeweiligen Bauaufsichtsbehörden.
  • Für Wohngebäude mittlerer Höhe gilt die bisherige Regelung: Prüfung der Brandschutzkonzepte durch staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes

QUALIFIKATIONEN

SACHVERSTÄNDIGE FÜR BRANDSCHUTZ

Dipl.-Ing. Josef Gabriel
- Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
- Sachverständiger für die Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Prüfung und Überwachung

Fachbauleitung Brandschutz

Durchführung der Fachbauleitung als Dienstleistung vor Ort. Der Fachbauleiter überwacht die Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes. In Nordrhein-Westfalen werden bei Sonderbauten (gem. VV BauO NRW) ausdrücklich Fachbauleiter für den Brandschutz gefordert.

Prüfung Brandschutz

Prüfung des baulichen Brandschutzes (ggf. nach Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde) von Wohngebäuden mittlerer Höhe (bzw. Gebäudeklasse 4), Brandschutzkonzepte im Auftrag von Bauaufsichtsbehörden. Die Notwendigkeit der Prüfung regelt die jeweilige Landesbauordnungen.

Prüfung Rauch- u. Wärmeabzugsanlagen (RWA-Prüfung)

Sachverständigen Abnahme:
- bei Inbetriebnahme
- wiederkehrende Prüfung (alle 3 bzw. 6 Jahre )

Qualifikation für die Prüfung von RWA:
- Sachverständiger für die Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (nach  PrüfVO)
- Sachkundenachweis Rauch- und Wärmeabzugsanlage

PLÄNE BRANDSCHUTZ

Flucht- und Rettungspläne gem. DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne dienen der Orientierung im Notfall. Die Pläne sind in allen öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten sowie an Arbeitsstätten (wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern) gut sichtbar auszuhängen.

Flucht- u. Rettungspläne erhalten Sie grundsätzlich in einer standortgerechten Ausführung. Damit die Pläne gut in die Gestaltung des Gebäudes integriert werden, bieten wir Ihnen verschiedene Ausführungsvarianten an.
Ausführungsvariaten zu Flucht- und Rettungsplänen finden Sie hier.

Feuerwehrpläne gem. DIN 14095

Feuerwehrpläne dienen der schnellen Orientierung von Einsatzkräften, insbesondere zur besseren Erfassung der Einsatzlage in größeren oder besonders gefährdeten Objekten. Sie zeigen Gefahrenschwerpunkte und die für den Brandschutz vorhandenen Sicherheitseinrichtungen auf.