TP

Prüfstatik

PRÜFUNG DER STANDSICHERHEIT

Wann muss ein Bauvorhaben geprüft werden?

Zur Erreichung des hohen Sicherheitsniveaus bei baulichen Anlagen werden die Planungen für alle Bauwerke, an die höhere Anforderungen bzgl. der Sicherheit gestellt werden, nach dem "Vier-Augen-Prinzip" überprüft".
Ziel ist, die Standsicherheit zu gewährleisten und eventuelle Fehler in den statischen Berechnungen und Ausführungsplänen aufzudecken. Dadurch können Schäden und Kosten begrenzt werden.

Welche Bauvorhaben geprüft werden müssen, regelt die jeweilige Landesbauordnung.

Kontrolle auf Baustellen

Die geprüften Bauvorhaben werden i. d. R. im Rahmen von "stichprobenhaften Kontrollen" während der Bauausführung überwacht.

Hier werden statisch relevante Bauteile während der Herstellung auf der Baustelle überprüft, z. B. bei Bauteilen aus Beton eine Kontrolle der Bewehrung, bei Stahlbauteilen Schraub- und Schweißverbindungen sowie evtl. Anforderungen an den Brandschutz.

PRÜFINGENIEURE FÜR BAUSTATIK

Dipl.-Ing. Roland Eisler
- Prüfingenieur für Baustatik - Fachrichtung Massivbau
- Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit (Massivbau)

Dipl.-Ing. Ulrich Ponzel  
- Prüfingenieur für Baustatik - Fachrichtung Massivbau
- Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit (Massivbau)

PRÜFUNG DIGITALER UNTERLAGEN

PAPIERLOSE PRÜFUNG VON AUSFÜHRUNGSPLÄNEN

Einreichen der Pläne als PDF-Format.
Die geprüften Pläne werden in der PDF elektronisch signiert.

  • Schneller und kostengünstiger Versand der Pläne
  • Reduzierung unnötiger Planausfertigungen
  • Geprüfte Pläne liegen digital vor
  • Geprüfte Pläne sind schnell bei allen Beteiligten. Die erforderliche Anzahl an Planausfertigungen kann beliebig gedruckt werden

Die digitale Prüfung wird durch ein Dokumenten-Management-System unterstützt. Abläufe werden dabei automatisiert. Erfahren Sie mehr hierzu: Digitale Prüfung_Eisler_Ponzel_18-11-2015.pdf

Hinweise über den Ablauf finden Sie hier: Ablaufdiagramm digitale Planprüfung.pdf

BEWERTUNGS- UND VERRECHNUNGSSTELLEN

BVS

Die Angebote sowie die Abrechnung erfolgt über die BVS der jeweiligen Bundesländer, die die neutrale, gebührenmäßige Bewertung übernimmt.